Mobilität

Während des Referendariats sind, je nach Landgerichtsbezirk, regelmäßig wechselnde Pendelstrecken unumgänglich. Hier erfährst du, wie du kostensparend mobil bleibst.

Fahrtkosten

Der ein oder andere wird zudem nicht am Ort seines Landgerichts wohnen und stattdessen lieber pendeln wollen. Leider gibt es für Referendar:innen kaum Vergünstigungen, da wir nicht die Voraussetzungen erfüllen, um etwaige Auszubildenden- oder Studentenrabatte in Anspruch nehmen zu können. Als Rechtsreferendar erhältst du keine Ermäßigungen beim ÖPNV.

Praxistipp: Es empfiehlt sich daher, sich beim jeweiligen Verkehrsverbund darüber zu informieren, ob es etwaige Rabatte für Pendler gibt, die eben nicht an einen besonderen Status gebunden sind. Vor dem Abschluss eines Jahresabonnements sollte man aber in jedem Fall bedenken, dass man nicht zwingend alle Stationen im jeweiligen Landgerichtsbezirk verbringen wird, etwa wenn man die Anwaltsstation anderorts absolvieren möchte. Teils liegt auch die Zivil- und Strafstation nicht auf der Pendelstrecke zu deinem Landgericht.

JobTicket BW

Stattdessen gibt es seit dem 01.01.2016 die Möglichkeit, ein gegenüber regulären Monatskarten günstigeres JobTicket BW zwischen Wohnort und Stammdienststelle im Abonnement zu erwerben; zahlt das Land Baden-Württemberg auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 25,00 Euro monatlich (Stand: August 2021).

Dieses ist - je nach Verkehrsverbund - unterschiedlich ausgestaltet, stets aber nur als Jahresabonnement mit monatlicher Zahlungsweise erhältlich. Beachte aber, dass eine Kündigung vor Ablauf des 12-Monatszeitraums - soweit diese nach den Regelungen des jeweiligen Verkehrsverbundes überhaupt möglich ist - teilweise mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden ist!

Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen und Antworten hierzu findest du auf den Seiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV).

Kostenerstattung

Oft werden außerhalb der normalen Kosten des Pendelns besondere Fahrtkosten anfallen (z.B.: auswärtiger Anwaltslehrgang oder Sitzungsdienst, etc). Diese sind über das Service-Konto des Landes Baden-Württemberg in der Anwendung "Dienstreisenmanagement" abzurechnen. Die Login-Daten und nähere Informationen dazu bekommst du von der Landesbesoldungsstelle.

Referendariat im Überblick