Die Sprechervorstände

Als deine Interessenvertretungen kümmern wir uns um deine Belange, informieren rund um das Referendariat und haben ein offenes Ohr für Anregungen und Kritik.

Wer sind wir?

Diese Webseite wird von den Sprechervorständen Karlsruhe und Stuttgart bereitgestellt - aber was heißt das genau?

In Baden-Württemberg gibt es zwei Oberlandesgerichte: Karlsruhe und Stuttgart. Ein Sprechervorstand wird von den AG-Sprechern aller Landgerichte eines OLG-Bezirks auf einer mindestens einmal jährlich stattfindenden Sprecherkonferenz für vorzugsweise eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Die Sprechertreffen finden halbjährlich Anfang des Jahres und im Sommer statt.

Was wir machen

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Referendar:innen gegenüber dem jeweiligen Oberlandesgericht und dem Justizministerium in Angelegenheiten der Referendarsausbildung zu vertreten und zu begleiten. Wir werden zu aktuellen Themen und Änderungen angehört, wie etwa der finanziellen Ausstattung während des Referendariats, Fragen des Prüfungsrechts oder auch Corona, können aber auch selbstständig Vorschläge und Anregungen einbringen.

Weitere Anlaufstellen

Daneben kannst du dich auch an deine AG-Sprecher, den Ausbildungspersonalrat (APR) deines Landgerichts (sofern es einen gibt) oder deine:n Ausbildungsleiter:in an deinem Oberlandesgericht wenden.

Weitere Informationen zum Referendariat erhälst du außerdem auf den Seiten der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart, der zentralen Homepage für Referendare des Landes Baden-Württemberg sowie den Seiten deines Landgerichts.

Lehrpläne für Lehrveranstaltungen, welche die Rechtsanwaltskammern durchführen, kannst du in der Regel auf der jeweiligen Homepage einsehen. Die vier RAKs informieren auf ihren Websites auch zum Referendariat, insbesondere über ausbildende Kanzleien für die Stationen.