Zuverdienst durch Nebentätigkeiten

Neben Stationsarbeit, Lerngruppe und sonstigen Verpflichtungen soll auch das Finanzielle nicht zu kurz kommen - hier informieren wir über Zuverdienstmöglichkeiten.

Vorüberlegungen

Neben den Stationen und der Vorbereitung auf das Staatsexamen kann es wichtig sein, die Unterhaltsbeihilfe aufzubessern und Zuschüsse zu bekommen.

Empfehlenswert ist der Gang zum Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. In den meisten Fällen ist die Steuerrückzahlung höher als die Aufwendungen. Außerdem werden etwa Dienstreisen in einer gewissen Höhe vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg erstattet.

Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten außerhalb des Referendariats musst du auf dem Dienstweg anzeigen oder genehmigen lassen. Dabei unterscheidet das OLG Nebentätigkeiten

  • mit Ausbildungsbezug (zB freiwilliger Sitzungsdienst, wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei),
  • an einer juristischen Fakultät und
  • sonstiger Art.

Voraussetzungen

Nebentätigkeiten mit Ausbildungsbezug dürfen maximal 35 Stunden monatlich betragen. In den ersten vier Monaten des Referendariats reicht für eine Tätigkeit von bis zu 20 Stunden eine Anzeige, bei Tätigkeiten bis zu 35 Stunden muss das OLG genehmigen; ab dem fünften Monat genügt grundsätzlich eine Anzeige. Der freiwillige Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft kann neben weiteren Nebentätigkeiten parallel ausgeübt werden.

Nebentätigkeiten an juristischen Fakultäten können in den ersten vier Monaten des Referendariats auch dann genehmigt werden, wenn diese einen Umfang von geringfügig mehr als 35 Stunden erreichen (sogenannte "25%-Stellen").

Sonstige Nebentätigkeiten dürfen bis zum vierten Monat 20 Stunden und ab dem fünften Monat 35 Stunden betragen; sie sind stets anzuzeigen.

Eine Anzeige bzw. Genehmigung ist nicht erforderlich, soweit die Ausbildungsstelle ein zusätzliches Stationsentgelt zahlt, ohne dass eine bestimmte Nebentätigkeit über das Referendariat hinaus vereinbart wird. Eine Meldung an das LBV über eure Einkünfte muss aber dennoch erfolgen.

Ab dem fünften Ausbildungsmonat können auch Nebentätigkeiten bei der Ausbildungsstelle nach § 47 JAPrO für die Zeit der Zuweisung sowie an einer juristischen Fakultät im Falle besonderer Qualifikation des Rechtsreferendars bis zum Umfang von 70 Stunden im Monat genehmigt werden.

Formulare

Die Formulare für die Anzeige und den Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit erhältst du im Sekretariat deines Landgerichts oder auf den Webseiten der Oberlandesgerichte - mehr dazu in unserer Linksammlung. Die Genehmigung der Nebentätigkeit wird dir mitgeteilt.

Referendariat im Überblick